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darzu einwilligen, vnnd den Schaden der heüten,
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weilen mann sie mit Haut vnnd Har
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verlochen sollte, demme, so das Haupt Vÿch
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gefallen, tragen helfen, es möchte dann
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gleich wohl trefen, wenn es wollte. Ich
Pater Œconomus contradicit
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redte darwider, vnnd erachtete diß ein Aber-
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glauben seÿe: möchte aber nit so vill würken,
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daß sie nit ein Mehr darumb ergehen lassen,
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vnnd
ermehret, diße heüt iede per 1
Florin zube-
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zahlen. Desßen ich nit wohl zufriden
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geweßen, vnnd sie darvon abgemahnet.
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Waß nun geschehen werde, gibt die Zeit.
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Nach geendeter Gemeind (bÿ welcher der
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Leütenambt Harder auch etwas vorge-
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tragen von der Theilung des
Schomats,
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welche sollte gemacht, vnnd nechstes bÿ
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einem Augenschein verrichtet werden)
Imponit fidem Torcularium
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hab ich den Anweßenden Trottmeisteren den
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Eÿd geben, vnnd darnach sie ermahnet, in
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den Trotten fleisßig zu seÿn, damit einem
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iedem das seinige Werde. Etc. Sie halteten
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darauf durch den Weibel vmb ein Trunk
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an, den ich verwilliget, vnnd auf Morgen
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ihnen geben zulasßen versprochen. Bin
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also wider auf
Freuwdenfels gangen.
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9. Octobris. Gieng
Reverendus Pater Marianus auf
Eschenz zu-
Pater Marianus in Eschenz
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predigen, ich aber verbleibte zu Hauß, in
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Meÿnung ein Aderen öfnen zulasßen; derent-
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wegen ich zum balbierer nacher
Œningen ge-
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schikt, der aber nit kommen, sich entschuldigend, er
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nacher
Worblingen zu gehen versprochen. Hab
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein