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hab ich allerhand brief vnnd Geschäften
1689
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angetrofen, die aber ich dißen Abendt
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nit vill mehr angesehen, sonder mein
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schuldiges Gebett angefangen Zu ver-
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30. Augusti. Hab ich Zu
Eschentz Gericht ge-
Iudicio praesidet Pater Iosephus
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halten, so sich gegen Abendt vmb 4 Vhren
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geendet. Ich war gesinnet, vber
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Meister Johannes Harder Mülleren GantGe-
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richt halten zulasßen. So hatt aber er sich vor-
Molendinum quaerit decidi
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hero bÿ mir eingefunden, vnnd vmb
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Verzug gebetten, damit er mit seinen
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Schulden abrechnen könne: wolle als-
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dann von iedem ein Zedel mitbringen,
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vnnd könne ich darüber seine Schuld
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vnnd seine besizung gegen ein anderen
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abrechnen, vnnd erfahren, ob er noch be-
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stehen könne. Solte dann es an dißem
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manglen, könte ich allezeit nach belieben
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verfahren. Darbÿ war Leütenambt
Gratiam concedit termini.
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Harder vnnd ein
Müller von
Tobel.
Ich
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liesße mich Zur Gnad bereden, versicherte
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aber, das so er die
Specification seiner Schulden
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nit werde bis vber 8 Tag einbringen,
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werd ich
Gant-Gericht halten lasßen.
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Nach Mittag ist vnßer
Bruder Ioseph Zuber-Frater Ioseph Conversus ex
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büeler ankommen, seine
Liebe Schwöster
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hier Zubesuechen, die er in guter Ge-
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sundheit angetrofen, wider verhofen,
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weilen sie neüwlich gar tief zu bett
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gelegen: nachgendts aber wider wohl ge-
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein