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1689
dem sie dem
Herrn Ebinger von Schlatt 3
Eÿmer
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Wein abgeforderet, vmb das sie in ihrer
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Gemeind sizen lasßen: da gleichwohl sie auß
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dißem
Artikel heiter sehen, nit bÿ ihnen,
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sonder bÿ
Ihren Fürstlich Gnaden stehe,
iemandem
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zu verwilligen, in hießiger herrschaft sich
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niderzulasßen.
Eß antwortete
Burger-
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meister Metzger, sie haben dem
Herrn Ebinger
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nichts zugemuetet, sonder an sein freÿen
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Willen gestellt, was er geben wolle: vnnd habe
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er ihnen anfänglich 2
Eÿmer, nachgendts
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aber als sie von der Gmeind wider an ihne
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geschikt worden, das diß gar zu wenig,
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3 Eÿmer Weins versprochen zugeben,
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welche sie auch empfangen, haben ihme nichts
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zugemutet, sonder an seinen freÿen Willen
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gestellt.
Ich sagte, das
sie nit an
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seinen freÿen Willen gestellt, daß sie erstlich
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die 2 Eymer Wein nit annemmen wollen,
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vnnd ihne zu mehrerem genöthet,
sie also
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ein Trang geweßen, desßen sie nit befüegt:
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Protestatur iterum contra- derentwegen ich wider solches vor gantzen Ge-
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meind protestiere, vnnd diß zu keinem
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rechtmäsßigen Act gelten lasße: vnnd so ich
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etwas darvon Zeitlicher gewüsst hette, hette
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ich solches nit geschehen lasßen. Ein ander mahl
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sollen sie nit so
eÿferig auf die frömbde seÿn,
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vnnd gedenken, ihnen auch geschehen könne, daß
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durch Krieg oder anderer Vrsachen wegen sie
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auß dem Land fliehen, vnnd anderstwo vnder-
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schlauf suechen müsßen: Wurden als dann auch
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein