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[056v]
Martius
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1689
vmb diß LehenGa zu requirierenLa: so hatte aber
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Heinrich GüttingerPa der Verkäuffer sich
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verobligiertLb, vorhero mit der Herrschaft
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abzukommen vnnd Richtigkeit Zumachen,
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so aber sie vernemmen müsßen, bis dato nit
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geschehen seÿe. Damit dann sie ihre
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Schuldigkeit ablegten, haben Sie sich wollen
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vmb dis Lehen anmelden, vnnd pitten, mann
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diß ihnen auch anvertrauwen, vnnd Sie
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für Lehentrager annemmen wolle. Ich
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Antwortete, mich freüwe, Sie Zu Lehentra-
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geren zu haben, wurd mich erfreüwen, nit nur
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in dißem, sonder mehrerem anderem ihnen be-
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dient zu seÿn: woll iedoch meinen Gnädigen Fürsten
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vnnd HerrenPb darüber berichten, vnnd seines
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Befelchs mich erholen, vmb Zu erfahren,
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was selbiger mir Gnädigist anbefehlen
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werden. Vnnd so dann mir dißer werd
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vberbracht seÿn, wolle ich Sie desßen wider
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avisieren. Werd zwar nichts widrigeß
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xxxa zu erwarten seÿn, sonder nur damit ich
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auch daß jenige verrichte, was mein Schuld-
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igkeit ist. Desßen Sie wohl zu-
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friden geweßen, vnnd beneben versprachen,
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sie wollen dem Güttinger helfen mir Zubringen,
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vnnd instigierenLc, das er Richtigkeit mache.
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Sie meldeten darüber auch, daß ihr SpittelherrPc
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ihnen befohlen mir anZubringen, das Hanß
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Queruntur, quod Mone-
BachPd Vnßer Einzieher jüngst bÿ ihme
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ta imperialis in pleno va-
den jährlichen Zinß erforderet, aber kein ander Gelt,
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lore non acceptetur.Ld
als RauchgeltGb annemmen wollen. Desßen Herr
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Spittel-
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  1. a Streichung durch Autor. Rekonstruiert: seÿn.

 

Zusatz-Fussnoten
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Personen
  1. Pa Heinrich Güttinger.

  2. Pb Fürstabt Augustinus Reding von Biberegg (1625-1692) von Schwyz, Profess im Kloster Einsiedeln, Benediktiner

  3. Pc [Vorname unbekannt] Scharf.

  4. Pd Hans Bach.

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Glossar
  1. Ga Pacht, Lehen, Lehensvertrag

  2. Gb Hofstattzins, von jeder Feuerstatt an den Grundherrn zu entrichten.

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Latein
  1. La (lat) wieder einbringen

  2. Lb (lat) verpflichten

  3. Lc (lat) anmahnen

  4. Ld (lat) Sie beklagen sich, dass das Reichsgeld bei vollem Wert nicht akzeptiert werde.