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anderen die herrschaft zu
fergen.
Es
1688
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gefallte allen samptlich dißer vorschlag, vnnd
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vermeinten zwar, Meister
Johannes Harder werde
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bÿ disem Lehen nit verbleiben können,
weilen er
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von dem Zinß nichts bekommen sollte: Nichts desto
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weniger werden aufs wenigist die Schuldgläub-
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ige darmit in etwas getröstet. Die
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Müller kamen darüber vor mich, dennen ich ge-
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sagte Artikul alle, ausßert allein den lezten,
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den ich vnnötig geachtet zu sagen, als der für sich
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selbsten
supponiert seÿe, vorgehalten, darüber
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sie sich wider
resolviert, bÿ
abgeendtem Lehen
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zu verbleiben, vnnd dise bedingnusßen alle ord-
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enlich zu halten. Ich sagte ihnen darüber,
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sie sollen die Sach wohl erwegen bis künftigen
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Morgen, vnnd wann sie dann des willens
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verbleiben, mögen sie in das
Schlosß kommen,
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wolle ihnen durch den Schreiber ein vrkund geben
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lasßen, vnnd also sie
fergen.
Nechsten
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tag seÿnd sie zu mir in das Schlosß kommen,
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haben ihre
Resolution bekräftiget, obgesagte
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Puncten zu halten etc. Darüber ich sie zu dem Schreiber,
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der kurtz vorhero zu seinem krankligenden
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Schwager
Bartli Weber gangen, gewißen,
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welcher ihnen ein schriftlichen Schein geben
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solle, dißen ihrem
Herrn Landtvogt vorzuwisen.
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Mit dem sie abgereist. Als
Reverendus Pater Marianus venit
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ich von dem Gericht heim kommen, hab ich
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Reverendum Patrem Marianum im Schlosß angetrofen, so
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vor vngefahr 2 Stunden von
Cell wider
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ankommen, den ich fründtlich salutiert,
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vnnd gleich mit ihme zu Tisch gesesßen,
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vnnd ein geringes kurtzes NachtEsßelin
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genommen, darüber vnß etwas weniges ersprachet,
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein