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dißem hab ich ihne entlasßen, vnnd darüber mit
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Reverendo Patri Pio die
Metti etc. gebetten, darauf wir
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bald die Nacht
Collation genommen, darnach
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ein kleines vnß ersprachet, vnnd alsdann
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ein ieder zu seinem
Loßament gangen.
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11. Decembris. Nach demme ich Mesß geleßen, vnnd
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etwas wenigs anders gethan, hab ich ein
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Süpplin vmb halber 9 Vhren genommen, vnnd
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hernach mit
Hanß Vlrich Freÿ vnßers
Weÿ-
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bels Sohn auf
Bornhaußen gangen, wohin
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ich den Tag ein Augenschein außgeschriben.
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Dorthin seÿnd mit ein anderen streitig gewe-
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ßen
Hans Metzger vnnd
Vlrich Geügis, theils
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wegen einer Strasß, theils wegen eines
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Wasßers, theils wegen einer Markung.
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Vnnd weilen Vlrich Geüggis dißes an die Lehen-
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herren wollen anhenken (so sonsten nit seÿn
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sollen, weilen darbÿ einiger Lehen-Schaden
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nit
zugefahren geweßen) vnnd also eine
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Weitleüfigkeit darauß machen wollen, hab
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ich zu
Abmeidung allerhand Vngelegenheiten,
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dem Vlrich Geüggis, welcher Kleger war,
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durch ein ofenen
Schein, denn ich ihme durch
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den Weybel zugeschikt, anbefehlen lasßen,
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auf den Tag die Lehen-Herren, vnnd wenn
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er darzu erforderen wolte, vorzubieten,
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vnnd dann in ihrer Gegenwart sein Klag
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vorzubringen: befinde es sich als dann,
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daß dißer Streit ein Lehen-Streit seÿe,
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werden die Lehenherren sich darbÿ zurichten
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein