a Ergänzung durch Autor im Text. Rekonstruiert: "meorum" eingefügt.
Zusatz-Fussnoten
La (lat) Vorwort
Lb (lat) Also gab der gütigste Gott wieder sein Erbarmen über das unnütze Gewicht dieser Erde zu verstehen, rief mich ins Kloster zurück und übertrug mir, damit ich in meiner inneren Ruhe auch nicht gestört würde, eine Beschäftigung, die einer inneren Andacht nicht nur keineswegs hinderlich wäre, sondern mir auch die Gelegenheit gäbe, Müssiggang zu vermeiden und regelmässig ins Innere meines Herzens zu blicken, und die ferner das, was mich in Unruhe versetzen könnte, gänzlich von mir fernhielte und mir zugleich die angenehme Möglichkeit gäbe, die Kapelle der Gottesmutter wie ein privates Heiligtum tagtäglich ohne Hindernis aufzusuchen.
Lc (lat) Auf diese Weise ist also die Barmherzigkeit Gottes gnädig mit mir verfahren, sodass ich nun endlich an einem ruhigen Ort, in wahrer innerer Einsamkeit und von allen weltlichen Sorgen befreit, meine zahllosen Sünden in demütigster und aufrichtiger Reue beklagen und meine frühere Nachlässigkeit durch Busse wiedergutmachen kann.
Ld (lat) Was also bleibt mir nach dieser grossen Wohltätigkeit, welche die göttliche Barmherzigkeit mir Unwürdigem erwiesen hat, anderes zu tun als mich endlich vom Äusserlichen zum Inneren, vom Irdischen zum Himmlischen, von diesen niederen zu den höchsten Dingen und von den Geschöpfen zum Schöpfer zu wenden und dieser höchsten Berufung in Demut und Ergebung eifrig Folge zu leisten?
Le (lat) Ich danke dir, getreuester Vater der Barmherzigkeit, dass du über deinen unwürdigen Diener so gütig verfügst! Deine Bestimmung ehre und bewundere ich. Nur das erbitte ich mir von innerstem Herzen: dass du, geliebter Herr, der du geruhtest, mich mit solcher Güte zu rufen, ja sogar zu ziehen, auch geruhen wirst, in mir deinen göttlichen Willen zu erfüllen und mich schliesslich in jene erhoffte Ruhe hinüberzuführen, wo ich dich ohne jede Sorge, ohne Furcht und Bekümmernis in Ewigkeit schauen kann. Amen.
Lf (lat) Geschrieben am 4. Februar 1691 nach der Heiligen Messe zur 10. Morgenstunde.