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zubezahlen schuldig seÿn, alles auf gewüsse
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Termin, doch ohne Zinß
, ausßert das ettlich
1688
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vnnd 100
Cronen, welche
Statthalter Käli
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dem
Meinrad Käli auf
Trachslauw schuld-
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ig worden, vnnd schon ietz am Zinß stehen,
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vber sich zu verzinsen auch nemmen solle, das
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doch der 89.ste Zins noch von den dreÿen Theilen,
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der 90.ste aber dem GottsHauß erst obligen
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solle. Das Vbrige aber soll kein Zinß tragen,
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vnnd sollen dem Statthalter Käli künftiges
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Jahr gegen Pfingsten
circiter 100
Cronen
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paares Gelts, das vbrige gegen dem Herpst
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mit Schulden, oder Roßs vnnd Vÿch gutgethan
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werden
. Was aber
Sekelmeister Wikhardt for-
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derte, namlich 50 Cronen, solle sich nach
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vnnd nach zahlen lasßen, als welcher sonsten
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gegen dem GottsHauß starke Rechnungen
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hätte. Diß war Substänzlich die
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Vberkommnus, welche mann in aller Freündt-
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lichkeit mit ein anderen getrofen, vnnd beider
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seits wohl zufriden worden
. Derentwegen
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Pater Statthalter den Viertels Leüten iedem
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1 Masß Wein mit zimmlich Brodt vnnd Käß
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zu der
Gilgen, wie sie es begehrt, bringen
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lasßen, die Amptleüt aber bÿ dem Nacht-
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Esßen, wie es die Zeit geben, vnnd so gut
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er können
tractiert, vnnd also mit ein
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anderen ein gar freündtlichen Abendt ge-
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macht. Eß wirdt der Handel
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specificierlicher in der Cantzlÿ verschriben
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seyn, dahin ich den
günstigen Leßer will
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gewisen haben, hab doch
pro curiositate
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein