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1688.
vnnd begehrten, das gleich nechsten Tag
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dem Geschäft der fortgang gemacht werde,
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desßen
Pater Statthalter wohl zufriden geweßen,
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vnnd auch
Herr Decan eingewilliget.
Als
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nunn den nechsten Tag, den 24. Novembris mann
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cedunt Sylvam in Weissdan- auf der Hoofstuben zusamen kommen, darbÿ
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nen ratione prætensionis domus sich ausß allen Viertlen zimmlich vill einge-
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funden, ist mann endtlich also vber ein
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kommen, das gesagter Wald von dem
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Weissdannen Rigel, dem Grath nach, vnnd
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was hinderhalb bis an den Berg Holtz ist,
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dem Grath nach, bis oben an die Weite dem
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GottsHauß zu dienen solle
. Vnnd dann von
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dem Vbrigen noch 30000 Stuk Sÿhlholtz,
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vnnd darüber wider 2 oder 3000 Stuk, innert
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12 Jahren hin wek zu hauwen
, mit folgenden
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Gegen Bedingnusßen: das 1.o die wegen
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des Rahthauß erforderte Vnkösten hir-
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mit sollen bezahlt, todt vnnd abseÿn. 2.o
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Solle das GottsHauß die Gäng laut alten
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Imponunt a vicissim alias Accords, mit Ziegel
Plattlenen zu belegen,
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in der Rahtstuben ein
ehrliche Deki zumachen,
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vnder halb bÿ oder vnder dem grosßen Bogen ein
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steinernen Tritt, xxx vnnd bÿ dem anderen
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gegen dem
Bären haldendem Bogen. 3
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Steinerne Tritt, auch bÿ dem fenster an
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der Stiegen ein Steinene Platten, vnnd so
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der Ofen auf der Rahtstuben gemacht wurde,
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ein Camin aufzuführen auf eigene Vnkö-
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sten schuldig seÿn. Item soll das GottsHauß
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dem
Statthalter Käli 500
Cronen, vnnd
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dem
Sekelmeister Wikardt 50
Cronen
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein