a Unsichere Lesung.
b Unsichere Lesung.
1 Im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit bestand im Hochtal von Einsiedeln eine komplexe Herrschaftskonstellation mit drei verschiedenen Instanzen. Die Waldstatt Einsiedeln gehörte zum Machtbereich des Klosters, welches die Niedere Gerichtsbarkeit ausübte. Die Hohe Gerichtsbarkeit lag bei Schwyz, das seit 1386 die Schirmvogtei über dieses Gericht innehatte. Schwyz besass das Recht, einen Vogt einzusetzen, der aus der Reihe der Waldleute stammen konnte. Die dritte Instanz bildeten Vertreter der Einwohner der Waldstatt. Dieses Gefüge wurde als 'Drei Teile' bezeichnet
Zusatz-Fussnoten
Pa Martin Gyr von Einsiedeln (Waldstatt).
Pb Pater Joseph Dietrich (1645-1704) von Rapperswil-Jona, Profess im Kloster Einsiedeln, Benediktiner
Pc Lazarus Heinrich (1630-1708) von Zug.
Pd Fürstabt Augustinus Reding von Biberegg (1625-1692) von Schwyz, Profess im Kloster Einsiedeln, Benediktiner
Pe Pater Adelrich Suter (1640-1719) von Baden, Profess im Kloster Einsiedeln, Benediktiner
Pf Franz Ehrler (1618-1690).
Pg Joseph Anton Reding (1658-1747) von Schwyz.
Oa Schwyz
Ga Regierungserlass
Gb Rauchen
Gc Festgelegter, unausweichlicher
La (lat) Die Schwyzer verbieten das Tabakrauchen per Edikt.
Lb (lat) Das Verbot des Tabakrauchens steht Ihrer Fürstlich Gnaden und den drei Teilen gemäss Herkommen zu.
Lc (lat) Beschluss
Ld (lat) Vergehen, Verbrechen
Le (lat) Entscheidungsbefugnis haben
Lf (lat) beklagen