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embsig fort, im Erdtrich aber ist alle Arbeit bis
1688
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auf den Abend, vnnd so gar bis Monntag einge-
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stellt gebliben. Am Abendt kombt
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kein Antwort, auch nechsten Donnstag darüber
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nichts, bis auf den Abendt, an welchem Herr
Conrad Heinrich Jütz orat
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Gsandten Jüz durch ein Freündtlich Schreiben
operis dilationem usque ad suum
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an vnßeren
Patrem Œconomum abgegeben, die Einstel-
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lung des Werks bis zu seiner Heimkunft
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sollicitiert. Vnnd wider ein Schreiben von Herrn
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Landtschreiber Johann Franz ab Egg an
Statthalter
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Benedict Käli den
Trageren, in welchem be-
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richtet, das Ihre Gnädigen Herren vnnd Oberen Statt-
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halter vnnd Rahts dato (den 5. Augustus ) von Herrn
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Ehrengesandten Jütz seÿen berichtet worden,
dilationem operis sub pœna 50 Heller.
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ob werend die Waldt-
old Dorfsleüth zu
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den Eÿnsidlen bedacht, einen Weÿer zumachen,
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desßen sich in vorfallender Feürs-Noth (dar-
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vor Gott seÿn wolle) zubedienen, vnnd den
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vnweit, oder nechst bÿ dem Weissen Windt zu-
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stellen etc. Welches Ihme theils nit entgegen,
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fahls es Ihme vnnd seiner Gelegenheit vn-
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schädlich were
. Weilen er aber besorge, es möchte
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Ihne benachtheiligen, hab er gebetten, daß
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mann diß Vorhaben bis auf sein Zuruk-
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kunft einstellig machen wolte. Habend
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hierüber
Hochgedacht Ihre Gnädigen Herrn vnnd Oberen
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erkennt, vnnd Ihme Statthalter Käli zuzu-
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schreiben gnädig aufgetragen, das Er biß
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auf Herrn Gsandten Jützen Zurukkunft mit
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vorhabendem Geschäft einhalten solle bÿ Guten Batzen
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Glossar
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Latein