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Iulius
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Einsidlen1Oa in beiden dißen Ohrten ein gar namhaftes
1688
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abgangen, daß mann ettliche Jahr den Schaden wirdt
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erfahren müesßen. Pater StatthalterPa bleibt
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dorten vber Nacht, vnnd speisste nechsten Taga
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dorten noch zu Mittag, nach welchem Er wider
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in Begleitung selbigen Ohrts Herr StatthalterenPb
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xxxb auf Denniken2Ob geritten.c Nechsten Tag aber von
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dorten am Morgen in aller Frühe aufgebrochen,
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vnnd noch selbigen Tags bis nacher Hauß
Pater Œconomus redit.La
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verreisst, da er vmb halber 7 Vhr glük-
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lich ankommen, vnnd alles in gutem Stand ange-
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trofen etc. Geschehen den 27. Julii.
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24. Iuliid. Haben Ihre Fürstlich GnadenPc Capi-
Venerabile Capitulum resolvit de
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tulum halten lasßen, bÿ dißem wider vorbracht worden,
Dominico Reding in Novitiatum
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von Dominico RedingPd, ob mann endtlich Ihme
suscipiendo aliquas conditio-
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wolte Hofnung machen zu dem NovitiatLc. Die
nes.Lb
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Antwort war, Er sollte sich zuvor besßer
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probierenLd, vnnd erweißen, daß er im Gotts-
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Dienst sein Schuldigkeit verrichten können.e Denn
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auch sein genugßambe SustentationLe mit sich
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bringen.f Auf dißere Conditiones hin, möge er
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sich noch eine Zeit hier probieren lasßen.
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Item seÿnd vorkommen Augustin MahlerPe vnnd
Augustinus Mahler et Franciscus
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Franz Carli TschuppPf.g Haben beide wenige Hof-
Carolus Tschupp spem Novitiatus
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nung empfangen. Endtlich auch Thomas
nullam accipiunt.Lf
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HartmannPg von St. Gerold3Oc ein Koch zu einem
Thomas Hartmann unani-
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Leÿenbruder, ist vast durch einhelliges zusagen
miter ad Novitiatum admittitur.Lg
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ad Novitiatum admittiertLh, der Tag aber seiner
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Einkleidung Ihren Fürstlich Gnaden remittiertLi worden.
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Mann sagte, Es haben vnßere Herren Capitulares
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in
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  1. a Texteingriff durch jüngere Hand am Seitenrand. Rekonstruiert: "26. Juli" eingefügt.

  2. b Streichung durch Autor. Unsichere Lesung: wider.

  3. c Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Punkt ersetzt.

  4. d Korrektur durch Autor im Text. Rekonstruiert: "Aprilis" durch "Iulii" ersetzt.

  5. e Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Punkt ersetzt.

  6. f Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Punkt ersetzt.

  7. g Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Punkt ersetzt.

  8. 1 Die Benediktinerabtei Einsiedeln liegt in der gleichnamigen Gemeinde im Kanton Schwyz. Sie wurde 934 gegründet und förderte 1602 die Gründung der Schweizerischen Benediktinerkongregation (vgl. HLS online, Artikel Einsiedeln (Benediktinerabtei)).

  9. 2 Das 1249 gegründete und 1848 aufgehobene Zisterzienserinnenkloster Tänikon liegt in der Gemeinde Aardorf im Kanton Thurgau (vgl. HLS online, Artikel Tänikon).

  10. 3 Die Benediktinerpropstei St. Gerold liegt in der gleichnamigen Gemeinde im Bundesland Vorarlberg (Österreich). Sie wurde um 1220 erstmals erwähnt, obwohl die Gründung der Legende nach um 1000 herum stattgefunden haben soll. Die Propstei untersteht der Abtei Einsiedeln (vgl. Salzgeber 2000).

 

Zusatz-Fussnoten
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Personen
  1. Pa Pater Joseph Dietrich (1645-1704) von Rapperswil-Jona, Profess im Kloster Einsiedeln, Benediktiner

  2. Pb Pater Antonius von Beroldingen (1638-1713) von Altdorf, Profess im Kloster Einsiedeln, Benediktiner

  3. Pc Fürstabt Augustinus Reding von Biberegg (1625-1692) von Schwyz, Profess im Kloster Einsiedeln, Benediktiner

  4. Pd Pater Paul Reding (1670-1758) von Schwyz, Profess im Kloster Einsiedeln, Benediktiner

  5. Pe Augustin Mahler, Benediktiner

  6. Pf Franz Karl Tschupp, Benediktiner

  7. Pg Bruder Gerold Hartmann (1666-1734) von St. Gerold, Profess im Kloster Einsiedeln, Benediktiner

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Ortsnamen
  1. Oa Kloster Einsiedeln

  2. Ob Kloster Tänikon

  3. Oc Kloster St. Gerold

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Latein
  1. La (lat) Der Pater Statthalter kehrt zurück.

  2. Lb (lat) Das ehrenwerte Kapitel erlässt einige Bedingungen zur Zulassung des Herrn Reding zum Noviziat.

  3. Lc (lat) Noviziat

  4. Ld (lat) beweisen

  5. Le (lat) Versorgung

  6. Lf (lat) Augustinus Mahler und Franciscus Carolus Tschupp haben keine Aussicht ins Noviziat aufgenommen zu weden.

  7. Lg (lat) Thomas Hartmann wird einstimmig zum Noviziat zugelassen.

  8. Lh (lat) zum Noviziat zugelassen

  9. Li (lat) ruhen lassen, überlassen