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die Frucht zu erwarten. Mir aber zwei-
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felts gar nit, Es werde mit Ihme
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anderwerts ernstlich geredt werden.
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Nit weniger vbel gieng es her nechsten
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Sonntag, da
Herr Pfarrer den
Weybel in
tempore concionis Tabernas
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das Dorf geschikt, vnnd ernstlich anbe-
per pagum clausas teneri.
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fehlen lasßen, das vnder der Predig vnnd Hohem
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Ampt alle Läden sollen zugeschlosßen gehalten
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werden. Vnnd als der Weÿbel für den
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Ochßen kommen, den Befelch des Herrn Pfarrers
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dennen vnder dem Ochßenhauß
feil habenden
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Krämeren angezeigt, hatt des Ochßen-
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Wÿhrts
Frauw oben zum Fenster hinauß
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gesehen, vnnd dem Weÿbel geantwortet:
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Nit ein Batzen, thüend ihr nit zu, der
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Pfarrer hatt hierinn Eüch nichts zu befehlen.
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Vnnd (sagte darnach zum Weybel) sagen
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ihr nur es im GottsHauß, sie haben da nichts
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zu befehlen; wann aber Vogt oder
Statthalter,
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oder die Hoch Oberkeit solches befehlen werde,
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darnach sollen sie zuthuen, aber anderst nit.
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Herr Pfarrer als er dißer vngueten Worten
Illustrissimus iubet acriter puniri
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berichtet worden, bringt den
Handel Ihren
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Fürstlich Gnaden vor
, welche mit einem gar
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ernstlichen Befelch verfahren wollen,
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vnnd dißer Frauw die Kirchen ganz vnder-
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sagen vnnd verbieten. Herr Pfarrer aber
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brauchte anfänglich miltere Mittel, vnnd
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liesß die Frauw vor sich kommen in Byseyn
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Glossar
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Latein