a Unsichere Lesung.
b Unsichere Lesung.
Zusatz-Fussnoten
La (lat) Anhang
Lb (lat) Die Erfahrung lehrte, dass es zur Einführung der Reform und zur Vermeidung von schädlicher Zwietracht und Unruhe auf Seiten der Pfäferser Patres, für die es schon mehr als genug Anzeichen gibt, notwendig ist, die vielgenannte Vereinigung und ihre Bedingungen so anzupassen, dass sie der Reform und dem Frieden besser dienlich sind.
Lc (lat) Deshalb will die erwähnte Schweizerische Benediktiner-Kongregation, die auf Geheiss Seiner fürstlich Gnaden, des hochehrwürdigen Herrn Erzbischofs von Caesarea, Nuntius Eurer Heiligkeit für die Eidgenossenschaft und ihre Bundesgenossen, zusammengetreten ist, die oft erwähnte Vereinigung auf folgende Weise regeln:
Ld (lat) 1. Dass die vielgenannte Vereinigung samt aller ihrer Bedingungen fest und unerschütterlich bestehe.
Le (lat) 2. Dass ohne Beeinträchtigung derselben Vereinigung das Pfäferser Kapitel das Recht zur freien Abtswahl besitze, jedoch so, dass jener Artikel aufgehoben werden muss, der besagt, dass den Pfäfersern das Einsiedler Kapitelsrecht zusammen mit dem Recht, an der Wahl des Einsiedler Abtes teilzunehmen, zugestanden werde; und dass er während der Dauer von höchstens dreissig Jahren aus dem Gremium des Einsiedler Kapitels gewählt werde.
Lf (lat) 3. Dass die Novizen im erwähnten Kloster Einsiedeln erzogen, ausgebildet und ebendort während ihres Noviziat geprüft und durch gemeinsame Wahl des Einsiedler Kapitels gemäss dem Brauch der Schweizerischen Benediktiner-Kongregation zur Profess zugelassen werden – vorausgesetzt, die Pfäferser geben dazu ihre Zustimmung. Dass sie bei der Ablegung der Profess sich dem Kloster Pfäfers verpflichten, und solange im Kloster Einsiedeln zurückgehalten werden, wie es die Schweizerische Kongregation für nötig erachtet, jedoch ohne das Kapitelsrecht im Kloster Einsiedeln zu besitzen. Die Einsiedler Patres aber, die zur Reform des Klosters nach Pfäfers geschickt werden, besitzen, solange sie sich dort aufhalten, eine Stimme im Kapitel des Klosters Pfäfers
Lg (lat) Die Mitgift oder die Erbschaft der im Namen des Klosters Pfäfers (ins Kloster Einsiedeln) aufgenommenen Novizen steht diesem Kloster zu, allerdings mit der Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen, die dem Kloster Einsiedeln bis zur Profess und darüberhinaus für die Versorgung der Pfäferser Religiosen entstehen, solange sich diese dort aufhalten. Über die Höhe der Kompensationsleistung und ihre Art befindet die Schweizerische Benediktiner-Kongregation