2
vernünftig das besßere zuerwählen, vnnd zu-
1687
3
thuen, was daß nuzlichste seÿn möchte.
4
Gewüsß ist, das das GottsHaus dermahlen
5
kein grosßen Nuzen von dißen Laden gezogen,
6
dann vnßere Zimmerleüte vor der Engelweÿ-
7
hung lang vnnd vill Tag darmit verzehren
8
müsßen, weilen vill Holtz darvon verlohren,
9
vill verfaulet geweßen.
Aniezo aber haben
10
Ihre Fürstlich Gnaden zugeben, das neben der
11
grosßen
Ochßenscheür ein
absonderlicher Schopf
12
zu Versorgung solcher Engelweÿli Nothwendigen
13
Werken, alles Holtzwerk können verwahrt
14
werden
, desßen hofenlich
mein Nachkömling
15
sich darmit nit wenig wirdt zu getrösten
18
Dißes, wie auch der Ladenzinß, ist gleich nach
19
dem
anderen Sonntag eingezogen worden
20
durch
Amman vnnd
Weybel. Vnnd war
21
folgendes. Vom RahtHauß angefangen etc.
22
Hans Jacob Gross von
Stanz Ysen-
23
wahr, gab Standtgelt | 1 | -- | -- |
__________________________________
Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
__________________________________
Ortsnamen
__________________________________
Glossar
__________________________________
Latein