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3 von den vnserigen nach
Nothdurft der Sach
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sollen zugeben werden. Sollen sich
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hüeten, das sie nit Gelt forderen von den Leüten,
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die in die Heilige Cappell begehren, sonder mänigklich
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vnpartÿisch einlasßen, ausßert was etwann
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von vornemben Herren seÿen. Sollen auch
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wo etwann vor Heiliger Cappell nit zuschirmen seÿe,
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anderwerts sich brauchen lasßen, wo mann Ihnen
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Haben Ihren Tisch gehabt auf der Hoofstuben,
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absonderlich mit dem
Schirmer Leütenambt,
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vnnd Zweÿn Ihnen zugegebenen vnßerer
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Schirmeren, seÿnd
tractiert worden eben
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wie die Herren Diener, mit Suppen vnnd
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3 Speißen zu Mittag, zu Nacht mit Suppen
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vnnd 2 Speißen, neben einem Trunk, so
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ordinariè vngefahr ein halbe
Masß gewesen,
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mithin etwas mehrs, nach dem die Zeit vnnd
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Arbeit ware. Am Morgen gab
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mann Ihnen auch Suppen, Käß vnnd Brodt,
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vnnd vngefahr ein quärtlin Wein einem ieden.
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Zur Vesper haben mithin sie ein Trunk begehrt, et-
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wann ein Glaß voll etc. War aber nit
ordinarium.
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Haben den 29. Septembris am Morgen bis gegen 8 Vhren
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noch geschirmet
. Seÿnd darnach abgedankt worden.
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Haben noch zu Mittag hier gespißen, vnnd her-
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nach seÿnd sie in das Dorf hinunder gangen.
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Ihrem iedem ist durch den
Amman Reymann
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das Trinkgelt zugeschikt worden, nemlichen
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Glossar
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Latein