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erwißen werden. Daß aber daß Gottshauß einzig
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alle Schreiberÿ Haben solle, vnnd der Schreiber im
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dorf nichts anders zu schreiben habe, als allein,
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was
Malefiz oder der Hohen Oberkeit zustehet,
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oder ihme von
Ihrer Fürstlich Gnaden anbefohlen wirdt,
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seÿe
Heiter in dem Spruch der
Herren Ehrendeputier-
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ten von
Schweÿtz de Anno [...].
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Ersuechen hiermit die gegenwertige Herren Ehren-
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Deputierte, sie in dißem
Rechten zu schirmen,
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vnnd dem Schreiber im dorf andere Schreiberÿen
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abzustreken, als was gesagter Spruch ihme zu-
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gebe.
Herr Landtamman vnnd
HerrDomini Svitenses fatentur
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Landt-Sekelmeister antworteten, ihnen dißer Brief
Jura Cancellarii Monasterio
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wohl bekannt, vnnd seÿe freÿlich besßer,
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das alle Brief einzig in der Cantzleÿ verferti-
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get werden, weilen bekannt, wie mithin der
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Schreiber im dorf gar vngeschikt seÿe etc.
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Wollen freÿlich in dißem vnnd anderem allem dem
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Gottshauß gern Schirm geben. Auf diß
Invitantur ad Dedicationem
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hin ladeten Ihre Fürstlich Gnaden Sie xxx auf das Fest
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der nechst zukünftigen Engelweÿhung, sagend,
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das sie noch schriftlich diße
Invitation verrichten
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wollen. Ersuechen aber Sie, weilen in lezter Engel-
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Weÿhung wegen den
Schirmeren etwas vngele-
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genheits entstanden, dißem allem vorzukommen,
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damit nit alsdann erst Vnruhe müsße er-
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litten werden. Eß versprachen die Herren
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Ehren-Deputierte alles zu thun nach Kräften,
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vnnd erbieteten Sich so wohl in Namen ihrer
Prin-
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cipalen, als auch ihrer eigenen Persohnen alles
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein