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Ihre Fürstlich Gnaden desßen zu berichten, vnnd dero Gnädige
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Verwilligung zu solcher Bezahlung zu ge-
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ben, hatt
Herr Decan erstlich vnßeren Gnädigen Fürsten
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vnnd Herrn darüber berichtet, der dann ihme
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vnnd mit ihme
Patrem Statthalteren,
Patrem Placidum
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Herrn Cantzleren, vnnd
Herrn Secretarium deputiert,
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mit ihnen zu
tractieren, vnnd
Richtigkeit zu machen.
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Als mann nunn hierüber vmb 9 Vhr zusamen
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kommen, hatt erstlich Herr Decan mit vnßeren
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Deputierten Herren
à parte geredt, dann wider ab-
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sonderlich mit
Herrn Landts-Sekelmeisteren,
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der auf oben bedeütem
Pretio der 600 Florin für
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die 20000 Stuk Holtz an dem
Ochßenboden, vnnd
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wider für andere 16000 Stuk Holtz oberhalb der
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Thierfäderen 480 Florin
beständig erforderet, vnnd
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sehr
einständig gebetten, bÿ dißem
Anschlag zu
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verbleiben, hofend mit dißem die gegenwerti-
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ge
Deputierte von
Schweÿtz, welche sonsten
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dato beständig hierinn fals etwas wideriges
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geweßen, zu gewünnen, vnnd zu Freünden zu machen.
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Als hierauf Herr Decan vnßere Herren Deputatos wider
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berichtet, haben sie besßer zu seÿn erachtet, ihrer
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Fürstlich Gnaden
parte zu
referieren, dahin Herr
Decan mit
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Patre Œconomo verordnet, welche denselben
in Con-
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ventu post Mensam Regularem erwartet, vnnd von
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ihme dißere Antwort bekommen: Wann es mit
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tausendt Florin möchte Richtig gemacht werden, vnnd
Consentit Ilustrissimus cum conditione
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dem GottsHauß
Versicherung geschehen, das es ins
ut in posterum tota Vallis Sy-
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künftig im gantzen
Syhlthal zu ewigen Zeiten
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möchte geschirmbt seÿn, vnnd selbiges Holtz dem
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Gottshauß gänzlich für eigenthumb vberlasßen
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werden; dann auch die Bezahlung in 2
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein