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sonder beneben wenig gantzes Holtz hinunder bringen
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möchten, welches von den Höhen Fählen nothwendiger
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weiß zerschlagen vnnd zerstuket
wurde,
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vnnd also zerstuketes (weilen die von
Zürrich
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solches nit annemmen wolten, wie sie es iüngst
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im Einzellen erfahren) ihnen vergebene grosse
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Mühe vnnd Vnkösten, dennen von
Schweÿtz aber
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einigen Haller nit ertragen könte.
Daß
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also dißeren Schaden
abzumeiden gesagtes Holtz
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noth wendig müsste stehen bleiben. Etc. Auf
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erhaltenen dißen Bericht, haben sie sich mit ein
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anderen dergestalten vnderredt, daß weilen
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vnderhalb der
Tierfäderen gegen dem
Ochßen-
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Boden 20000 Stuk Holtz weren, welche ihren
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Gnädigen Herren vnnd Oberen 600 Florin paares Gelts
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ertragen
wurden, wollen sie für diße 600
Florin
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paare Bezahlung abforderen. Was dann
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die 16000 Stuk oberhalb der Thierfäderen
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betrefen, weilen doch mann dem GottsHauß in
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derselben Abfellung Schaden zufüegen wurde,
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werde ob Gott will selbiges zu Abwendung
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dißes Schadens die darfür erforderende
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480
Florin zu bezahlen sich nit verweigeren
.
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Darmit aber wollen Sie dem GottsHauß im
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Sÿhlthal alle Sicherheit versprechen, daß ins
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künftig niemand anderst dorten
einige An-
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sprach am Holtz haben solte, als ein Fürstlich
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GottsHauß Eÿnsidlen. Als nunn
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nechsten Morgen
Herr Landts Sekelmeister zu vnserem
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Herrn Decano kommen, vnnd von dißer seiner Mit-
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Commissarien Meÿnung
Relation gethan, auch gebetten,
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein