a Streichung durch Autor. Rekonstruiert: ibi.
b Streichung durch Autor. Nicht lesbar.
Zusatz-Fussnoten
Pa Fürstabt Augustinus Reding von Biberegg (1625-1692) von Schwyz, Profess im Kloster Einsiedeln, Benediktiner
Ga In erster Linie
La (lat) 5. Patres und Fratres aus Einsiedeln, die sich im Kloster Pfäfers aufhalten, sind Angehörige beider Kapitel und geniessen deren beider Privilegien.
Lb (lat) 6. Das Pfäferser Kapitel darf Novizen benennen und aufnehmen, doch muss dafür auch der Abt von Einsiedeln sein Einverständnis geben.
Lc (lat) Diese Novizen können ihr Noviziat im Kloster Einsiedeln ausführen. Dem Kapitel in Einsiedeln steht sowohl das mittlere als auch das letzte Kapitel über die Profess zu, insofern aber, dass auch das Einverständnis der Pfäferser vorliegen muss.
Ld (lat) Solche Novizen, die zur Profess zugelassen wurden, legen diese im Kloster Einsiedeln vor dem Einsiedler Abt für das Kloster Pfäfers ab und bleiben auch nach der Profess solange im Kloster Einsiedeln unter der Ordensregel, wie es die hochehrwürdige Kongregation für gut befindet.
Le (lat) 7. Über die Mitgift der Novizen verhandelt das Kloster Pfäfers mit den Verwandten nach eigenem Belieben und Ermessen. Das Kloster Pfäfers übernimmt aber die Kosten, die aus ihrem Unterhalt und ihrer Einkleidung entstehen, ausser diese werden von dritter Seite übernommen.
Lf (lat) 8. Die Amtsträger des Klosters Pfäfers kommen wie bisher aus dem Kloster Einsiedeln.
Lg (lat) an einer öffentlichen Kapitelsversammlung
Lh (lat) des dritten Punktes.
Li (lat) vierten (Punktes).
Lj (lat) Versammlung