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den
Einschlag, Er werde das beste thun, wann
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er eintweders selbsten, oder mit etwann
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zweÿen von dem Gericht ins Gottshauß zu
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Herrn Statthalteren gange, vnnd mit ihme in
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Freündtlichkeit vnnd gebührendem Respect redte,
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villeicht möchten sich Mittel herfür thuen,
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das er möchte getröstet werden. Oder
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aber er solle mit
Statthalter Conrad Hein-
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rich Jüzen tractieren, damit sie beiderseits
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Wasßer gnueg hetten. Nein
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antwortet er, Mit Statthalter Jüzen will
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ich nichts zu thuen Haben, vnnd im Gottshauß
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ist alles parthÿisch, ich sihe wohl, ich muesß
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anderwerts einen Richter suechen. Doch bette
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er, es solte ein Ehrsamb Gericht ihme ein
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Raht darzu geben
. Das Gericht wolte
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sich mit dißem
vnrühewigen Mann nit
ver-
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weben, vnnd gab zur Antwort, er soll bÿ
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sich selbsten Raht suechen, sie wollen hierinn
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nichts weder ein- weder widerrathen. Ist
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also
Schreiber Curriger vor dem Gericht abgewisen
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worden, darüber wider auf ein neüwes
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außgetriben vnnd aussgeruefen, er woll
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bÿ Gott einen Richter haben, vnnd solts ihne sein
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Leib vnnd Leben kosten; also in der
Furi fort-
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gangen. Stehet hiermit sein beginnen zu er-
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Auf den Abendt den 13. Februarii seÿnd vnßere
Clittelarii ex causa Nivis
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Seümer, die den
4. Februarii auf
Gachlingen
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein