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wohl eine Ernstliche Abstrafung verdient,
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wann die Thäter weren kundbar worden.
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10. Augusti. Auf den Abendt seÿnd ettlich vnnd dreissig
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ro kommen, mit Bericht, daß ein vngeheürer Beär
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auf dem
Dändlin sich spühren lasßen, welcher schon
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ettliche Haupt Vÿch nidergeschlagen vnnd gefressen
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hette, desßen
Gespohr anzeige, das es ein vnge-
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heüres Thier seÿe etc. Eß kam beneben auch
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Oberkeitlicher Befelch alles Volk aufzumahnen,
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daß solte ausß ziehen selbigen zu iagen Welchen
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Befelch der Weÿbel noch dißen Abend von Hauß
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zu Hauß vmbgesagt etc. ver-
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meinten vill, es sollten vnßere Kloster-
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Famuli Monasterii non omnes
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ad Venationem dimittuntur.
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zubedenken die Nothwendige Verfertigung
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des Wasserfangs oder Weÿers auf dem Plaz,
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rich ie mehr vnnd mehr sich hinein tringe,
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vnnd einfalle, daß im Fahl daß Werk nit eyl-
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fertig ausßgemacht werde, alles mit doppleten
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Kosten müsste gemacht werden. Vber
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welches Bedenken Ihre Fürstlich Gnaden befohlen,
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das was nothwendig Volk seÿe zu dißer
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Arbeit, soll geschikt werden, was aber nit noth
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seÿe, könne vnnd solle auf daß
Geiägt sich
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vnßere beide Herren Canzlÿ Substituten, Item der
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