Kloster-Tagebuch von Pater Joseph Dietrich, Band 6

8. Juni 1688 · Seite 507 · Scan 518
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Marginalie
[507]
Zeile 2
1688
Zeilen 6–8
Dominus Decanus urget manutentionem Iuris Tavernalis coram Dominis Svitensibus.
(lat) Der Herr Dekan verlangt die Durchsetzung des Krämerrechts vor den Herren von Schwyz.
Zeile 26
Frigus et nix.
(lat) Kälte und Schnee

Transkription

Iunius.
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Vhren, neben anderen Hoofbedienten aufgewartet,
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wormit Ihnen die Ruhe stark verlängeret
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worden. Haben sich ehrlich, still vnnd wohl
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gehalten.a Seÿnd aber die vornemmere sonderbahr
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ehrliche Leüt geweßen.
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8. Iunii. Nach demme Herr Decan von den Krämer-
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Vogten berichtet worden, wie sie wegen der Neben-
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Krämeren vnnd dennen, so durch daß Dorf vnnd
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vber den Brüel hinauß auf Dischen oder sonsten
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feil hätten, sehr beschwärt weren; hatt Herr Decan
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Herrn Cantzleren befelchet, neben Herrn Amman Käli vor
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die Herren von Schweÿtz, so bÿ heütiger Ihrer
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Kirchfahrt nach dem Gottsdienst alter Gewohne-
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heit noch Raht halteten, zu kehren, Ihnen die Alte
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Rechtsambene Vnßers GottsHaußes in der Tabern
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vnnd Tafern zu remonstrieren, vnnd vmb Schirm
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anzuruefen, das daß GottsHauß in Krämerÿ
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vnnd xxxc anderen Ordnungen manuteniertb
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möchte werden etc. Welches aber ich hier vnnötig
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achte, weitleüfig aufzusezen, sonder den günstigen
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Leßer in die Cantzlÿ allhier im GottsHauß
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will gewißen haben, wo er allen Handel weit-
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leüfig antrefen wirdt, weilen ich supponiere,
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selbige Herren, laut Ihrer Schuldigkeit solche
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Puncten wohl verzeichnet werden haben.
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Die Nacht darüber vnnd folgenden Morgen
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war es mächtig kalt, vnnd hattd der Himmel in
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vorheriger Nacht ein Schnee bis in die Mitte des
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Berg-Waldts gelegt, worvon eben sehr frisch
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worden vnnd nit wenig gefährlich für daß
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auf den Höhenen stehende Vÿch. Gott der
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gütigste seÿe vnß gnädig vnnd barmherzig.

Anmerkungen

a Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Punkt ersetzt.
b Unsichere Lesung.
c Streichung durch Autor. Nicht lesbar.
d Ergänzung durch Autor im Text. Rekonstruiert: "hatt" eingefügt.