Transkription
1
aufzulegen, all dieweilen vor dißem sie wegen
2
gleicher Straf von Schweÿtz in ein gar ernst-
3
liche Straf sollen gezogen worden seÿn. Eß seÿe
5
erweißen, vnnd vorzulegen, das allhiesige Ampt-
6
leüt mit sampt ihren (des Gottshauses) Amptleüten
7
die Mezger Ordnungen gemacht, Regel dennen
8
vorgeschriben, vnnd dann die Vbertretter ge-
9
straft haben. Begehren hiermit, sie bÿ dißem ver-
10
bleiben zu lasßen, vnnd zu schirmen, versicherend,
11
das sie kein Fräfel einiges Weegs verthä-
12
digen sollen noch verbergen, sonder der Oberkeit weder
13
Eingrif noch Hindernusß in ihrem geschehen
14
solle noch werde. Eß antworteten
15
die Herren Ehren Deputierte: Freÿlich, es seÿe von
16
Seiten Loblichen Ohrts Schweÿtz niemand der Meynung,
17
in Alten Bräuchen einigen Eintrag zu thuen, wann
18
nur der Hochen Oberkeit das jenige geschehe, das
19
die Fräfel nit verborgen werden. Vnnd solle mann
20
mit dem alten Brauch nur versicheret fort-
21
fahren. 3. o Es sollen die im dorf
22
ernstlich prätendieren, das xxxc ihr Schreiber solle
23
Gewalt haben Kauf-Vrkhund etc. Brief auf-
24
zusezen, habe auch solches ettlich Mahl gethan,
25
gleich wohl vnwüsßend des Gottshaußes.d Wollen
26
auch auß vilen Actis ein Recht prätendieren. So habe
27
mann aber von Seiten des Gottshaußes theils nichts
28
darumb gewüsst, theils auch darwider protestiert
29
vnnd geredt; masßen mehrere der gleichen könne
30
erwißen