Kloster-Tagebuch von Pater Joseph Dietrich – Band 6

20. Februar 1687 · Seite 42 · Scan 53
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Marginalie
[042]
Zeile 1
1687

Transkription

Februarius.
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samptlich zufriden gewesen etc. Als hierüber
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Pater Fintanus Fabariensis1 vermeldet, das in Unione Fa-
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bariensi noch ein beschwärlichen Puncten seÿe, das Sie
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im Gottshauß Pfefers keine Novitios solten können
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annemmen,a dardurch Theils demselbigen Gottshauß in
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temporalibus etwas Schadens geschehe, theils andere
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namhafte Difficultates weren etc. Ist endtlich
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durch gemeinen Consens der Herren Prælaten, mit Confir-
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mation des Herrn Nuncii dißere Schlusß geschehen,
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das Monasterium Fabariense möge Iuvenes ernambsen,
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welche in vnnd pro suo Monasterio solten pro Sanctissimo Ordine
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xxxb promoviert werden; die sollen aber darüber nacher
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Eÿnsidlen geschikt, in Scolis erstlich probiert, dann
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auch per consensum Capituli Einsidlensis admittiert,
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vnnd durch ihr Novitiat hier probiert werden.
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Medium Capitulum, wie auch Capitulum ad Professionem
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solle geschehen à Capitularibus Einsidlensibus, welche wann
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sie einen vntauglich befinden, der soll reiiciert seÿn.
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So aber sie einen für tauglich erachten, solle darüber
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es auch nacher Pfefers berichtet, vnnd dorten
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Consensus Capitularis auch erholt werden. So dann
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Venerabile Capitulum Fabariense solche xxxcad Professionem
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zu admittieren verwilligte, sollen sie hier ad manus
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Illustrissimo Einsidlensi, doch pro Monasterio Fabariensi Profession
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thuen, vnnd so lang hier in Disciplina nach der
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Profession verbleiben, als lang Venerabilis Congregatio
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Dominorum Abbatum vermeinte gut Zu seÿn.d Aber hier
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nullum Ius Capitulare haben etc. Dißeres
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ware hiermit auch für guet vnnd nuzlich
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erkannt. Beneben ward auch vom
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Fürsten von Pfefers geforderet, er Originale
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Bullæ Urbani VIII. aufweißen sollte, darinn
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Monasterium Fabariense solte Privilegium haben, daß
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pro Confirmando suo Abbate Confirmatio haberi posset
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ab

Anmerkungen

a Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Komma ersetzt.
b Streichung durch Autor. Nicht lesbar.
c Streichung durch Autor. Nicht lesbar.
d Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Punkt ersetzt.
1 Die ehemalige Benediktinerabtei Pfäfers lag in der gleichnamigen Gemeinde im heutigen Kanton St. Gallen. Sie wurde 762 erstmals erwähnt, 1602 Mitglied der schweizerischen Benediktinerkongregation und 1838 aufgehoben.Bibliografie