Transkription
1
samptlich zufriden gewesen etc. Als hierüber
2
3
bariensi noch ein beschwärlichen Puncten seÿe, das Sie
4
im Gottshauß Pfefers keine Novitios solten können
5
annemmen,a dardurch Theils demselbigen Gottshauß in
6
temporalibus etwas Schadens geschehe, theils andere
7
namhafte Difficultates weren etc. Ist endtlich
8
durch gemeinen Consens der Herren Prælaten, mit Confir-
9
mation des Herrn Nuncii dißere Schlusß geschehen,
10
das Monasterium Fabariense möge Iuvenes ernambsen,
11
welche in vnnd pro suo Monasterio solten pro Sanctissimo Ordine
12
13
Eÿnsidlen geschikt, in Scolis erstlich probiert, dann
14
auch per consensum Capituli Einsidlensis admittiert,
15
vnnd durch ihr Novitiat hier probiert werden.
16
17
solle geschehen à Capitularibus Einsidlensibus, welche wann
18
sie einen vntauglich befinden, der soll reiiciert seÿn.
19
So aber sie einen für tauglich erachten, solle darüber
20
es auch nacher Pfefers berichtet, vnnd dorten
21
Consensus Capitularis auch erholt werden. So dann
22
Venerabile Capitulum Fabariense solche xxxcad Professionem
23
zu admittieren verwilligte, sollen sie hier ad manus
24
Illustrissimo Einsidlensi, doch pro Monasterio Fabariensi Profession
25
thuen, vnnd so lang hier in Disciplina nach der
26
Profession verbleiben, als lang Venerabilis Congregatio
27
Dominorum Abbatum vermeinte gut Zu seÿn.d Aber hier
28
nullum Ius Capitulare haben etc. Dißeres
29
ware hiermit auch für guet vnnd nuzlich
30
erkannt. Beneben ward auch vom
31
Fürsten von Pfefers geforderet, er Originale
32
Bullæ Urbani VIII. aufweißen sollte, darinn
33
Monasterium Fabariense solte Privilegium haben, daß
34
pro Confirmando suo Abbate Confirmatio haberi posset
35
ab