Band 6, S. 575 (jpg. 586)


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Augustus
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eintweders Sonnenberg solle verkauft, oder
1688
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aber die guldene Monstrantz verhandlet werden.
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Es stehe aber an dem, was für ein Käufer beider-
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seits seÿe: Catholischer seye niemand, vncatho-
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lischen solche zu verkaufen, seÿe schwär zu ver-
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antworten. Die Monstrantz aber könnte
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villeicht mit grosßer Reputation anderwerts
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dargebracht, vnnd daraus so vill erlöst werden,
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das nit allein alle Debita des GottsHauß darmit
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aussgelöscht, sonder noch ein namhafter Vorschutz
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vberbleibte. Gleichwohl darbÿ zu beobachten
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seye, das mann in solchem Fahl nit wenig Nach-
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redens hören vnnd allerlej Spargimenta wurde hö-
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ren müsßen. His igitur positis, stellen Sie die
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folgende dreÿ Quæstiones auf heütigen Tag zu
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resolvieren. 1. Ob mann in dem Stand der
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Schulden bleiben, sie ins künftig ferner ver-
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zinsen, vnnd also mit dißem Last gedulden,
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hiermit weder Sonnenberg, noch die guldene
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Monstrantz verkaufen wolle? 2. Oder
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aber ob mann zu Ablösung des Schulden
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Lasts Sonnenberg wider verkaufen wolle.a Dar-
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bÿ wider ein Frag entstande, ob einem Catholischen
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oder Vncatholischen? Ein Catholischer Herr werde sich
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schwärlich darzu einlasßen;b einen Vncatholi-
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schen aber dißere Herrschaft verkaufen, seÿe
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gar bedenklich, vnnd vor Gott schwärlich zu ver-
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antworten. 3. Oder endtlich, ob
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mann Sonnenberg behalten, vnnd entgegen die
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guldene Monstrantz verkaufen wolle?
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Auf diße dreÿ Fragen war bÿ allen ein
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einhellige
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  1. a

    Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Punkt ersetzt.

  2. b

    Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Semikolon ersetzt.



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