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fältig seÿn, das die Hütten anderst nit gemacht
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1687.
werden, als wie das Fürstlich GottsHauß will. Den
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erstlich ob dem Ochßengräblin hatt niemand
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zu bauwen, als einzig, wemme das GottsHaus solches
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oder dar zu sorg zutragen, wirdt ia auch dero-
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selben zustehen, zubefehlen, wie mann hüttnen
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solle, damit die Strasßen nit verbauwet werden etc.
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lich wenig beobachtet worden. Etc. Also ist in
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sehen etc. Doch hatt mann es dermahlen
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gemacht, so gut mann es immer können.
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Vnnd mithin die vnbändige Leüt mit
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Gedult vbertragen, vnnd durch die
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