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1687
in das künftig verlehen. Jedoch wolle ich
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schreiben, vnnd vernemmen, ob villeicht er et-
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was anders berichten könne. Komme alsdann
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etwas
heiterers hervor, so werde es sein Richtig-
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keit haben, wo aber nit, werd es müsßen Güet- oder
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Rechtlich entscheiden werden. Warumb, sagten
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sie, hatt mann den
Brief nit zuruk geforde-
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ret? Wie es so hergangen, ist muthmasßlich:
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dißem gewüsst, vnnd folglich auch nichts vor-
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nemmen können. Warumb ist dann
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von Anno 1670 kein Zinß darvon geforderet
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er nit, vnnd seÿe derentwegen nachzuschlagen
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guten Ruestahler dißere Antwort nichts, vnnd
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Kosten dazubleiben. Pater Statthalter
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gab bescheid, es bedörfe keines Kostes nichts,
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wann nichts weiter herfür kommen wurde, soll
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dann ein vnpartÿisch Gericht darüber sprechen.
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Also giengen sie von ein anderen. Eß schreibte
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darüber Pater Statthalter vnverzogen nacher St.
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Gerold an Herrn Probsten, zu welcher Gelegenheit
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gar bequemm die Beschliesserin von dar selbsten
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hier ware: bate ihne vmb alles Bericht. Nit
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der eben der Zeit Kuchimeister ware, da die Abende-
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