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1. Maii. Gieng ich mit den mehreren von
1689
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vnßerem Hauß nacher
Eschentz zu Kirchen,
Officio Divino in Eschenz
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vnnd wohnte dorten allem Gottsdienst bÿ.
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2. Maii. Am Monntag kam nach Mittag der
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Prædicant auf
Burg zu mir hinauff,
ad Patrem Œconomum venit sæpe
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denn ich zum vierten mahl beruefen lasßen,
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er aber niemahlen dato erscheinen wollen, bis
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endtlich ihm gester ich ein brieflin zugeschikt,
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vnnd auf sein vngeschiktes Schreiben ein freündt-
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liche Antwort geben, beneben zu einer Fründt-
Arguit eum morae et inob-
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licher Ersprechung eingeladen. Ihme
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1. haltete ich vor, das er auf mein so
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oft geschehene seine beruefung nit er-
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scheinen wollen: Antwortete xxx er, er
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geförchtet, mit ihme scharpf seyn werde,
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derentwegen er in etwas sich
geschochen.
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2. Vrsach aber warumb ich mit ihme zu-
Arguitur 2. de testamento
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reden begehrt, seÿe, das ich vernommen,
illegitimè facto in Eschenz.
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er habe in hießiger herrschaft ein Testa-
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ment bÿ einem sterbenden gemacht:
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nöchte auch vernemmen, worinn der handel
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bestellt. Antwortete er, er wüsse
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von keinem Testament nit, wohl aber habe
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er ein
einfeltiges Zedelin geschriben, vnnd
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auf Papyr verfasst, was der verstorbe-
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nen Frauwen
Elisabethe Sennin ihr lezter
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Will seÿe geweßen: seÿe also nit ein Testa-
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ment, sonder nur ein Zeügnuß oder Attestation,
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein