Band 6, S. 633 (jpg. 644)


[633]
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November
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zubezahlen schuldig seÿn, alles auf gewüsse
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Termin, doch ohne Zinß,a ausßert das ettlich
1688
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vnnd 100 Cronen, welche Statthalter Käli
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dem Meinrad Käli auf Trachslauw schuld-
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ig worden, vnnd schon ietz am Zinß stehen,
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vber sich zu verzinsen auch nemmen solle, das
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doch der 89.ste Zins noch von den dreÿen Theilen,
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der 90.ste aber dem GottsHauß erst obligen
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solle. Das Vbrige aber soll kein Zinß tragen,
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vnnd sollen dem Statthalter Käli künftiges
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Jahr gegen Pfingsten circiter 100 Cronen
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paares Gelts, das vbrige gegen dem Herpst
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mit Schulden, oder Roßs vnnd Vÿch gutgethan
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werden.b Was aber Sekelmeister Wikhardt for-
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derte, namlich 50 Cronen, solle sich nach
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vnnd nach zahlen lasßen, als welcher sonsten
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gegen dem GottsHauß starke Rechnungen
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hätte. Diß war Substänzlich die
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Vberkommnus, welche mann in aller Freündt-
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lichkeit mit ein anderen getrofen, vnnd beider
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seits wohl zufriden worden.c Derentwegen
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Pater Statthalter den Viertels Leüten iedem
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1 Masß Wein mit zimmlich Brodt vnnd Käß
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zu der Gilgen, wie sie es begehrt, bringen
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lasßen, die Amptleüt aber bÿ dem Nacht-
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Esßen, wie es die Zeit geben, vnnd so gut
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er können tractiert, vnnd also mit ein
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anderen ein gar freündtlichen Abendt ge-
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macht. Eß wirdt der Handel
Plura in Cancellaria.
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specificierlicher in der Cantzlÿ verschriben
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seyn, dahin ich den günstigen Leßer will
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gewisen haben, hab doch pro curiositate
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hier
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  1. a

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  2. b

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  3. c

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